Referent: Martin Pfränger, Kompetenzzentrum Abwärme | Umwelttechnik BW
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist bereits am 18.11.2023 in Kraft getreten und entfaltet seit Jahresbeginn seine Wirkung. Als Beiträge zum Klimaschutz wurden insbesondere Pflichten zum Betrieb von Energie- bzw. Umweltmanagementsystemen (EMS/UMS) nach ISO 50001 bzw. EMAS, zur Abwärmenutzung und -vermeidung sowie weitere Informations- und Berichtspflichten eingeführt.
Die 1,5 stündige Schulung gibt einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen, die nach dem EnEfG von den einzelnen Adressatenkreisen in Unternehmen zu erfüllen sind. Folgende Fragen werden behandelt:
Welche Fristen müssen bereits erfüllt werden und worauf sollten sich Verpflichtete vorbereiten? Gibt es Übergangsfristen und weitere Aussetzungen von einzelnen Verpflichtungen? Wie wird die angekündigte Plattform für Abwärme (PfA) aufgebaut sein? Welche Rechtsfolge tritt bei einem Gesetzesverstoß ein?
Inhalte:
Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs sowie der einzelnen Abwärmepotenziale
Vorgaben für ein EMS/UMS sowie die Einführung der jeweiligen Systeme
Anforderungen an die Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 ("VALERI")
Die bisher bekannte Verwaltungspraxis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) sowie deren Merkblätter und Webinare werden als Hilfestellung ebenfalls dargestellt.